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   OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00   

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https://dejure.org/2000,3972
OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2000 - 9 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2000 - 9 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 528
    Schenkungswiderruf durch Sozialhilfeträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 528 Abs. 1, § 1610
    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter Grundstücksschenkung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 519 (Ls.)
  • MDR 2001, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Allerdings wo - wie hier - schutzwerte Interessen Dritter (wegen der Aufwendung von Mitteln durch den Träger der berührt werden, eine Einschränkung der privatautonomen Bewertung von Leistung und Gegenleistung in Form einer solchen Vermutung (Beweiserleichterung), wenn und soweit zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht(vgl. BGH WM 1995, 1076, 1078 m.N.).

    Vielmehr hatten die Übernehmer die Pflegeverpflichtung aus ihrem eigenen Vermögen zu erfüllen (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1077).

    Dafür nicht nur die angesichts der Höhe des Wertunterschiedes der Leistung und Gegenleistung zugunsten des Klägers greifende tatsächliche Vermutung (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1076 m.N.), sondern auch der Wortlaut des Übertragungsvertrages, wonach zwar der Begriff "Auflage"' in § 2 nicht rechtstechnisch gemeint gewesen sein dürfte, in dem es aber weiter heißt, die Übertragung solle im übrigen unentgeltlich erfolgen, § 2 Nr. 3. Hinzu kommt, dass die an der Beurkundung beteiligte Schwester des Vaters, der Beklagten sich nicht nur in § 3 des Übertragungsvertrages mit der Übertragung einverstanden erklärt, sondern zudem ausdrücklich auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet hat.

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Zwar .hat der Bundesgerichtshof (NJW 1989, 2122, 2123) Leistungen des Übernehmers zur Versorgung des scheidenden Übergebers als Auflage gewertet, wenn sie zu leisten waren aus dem zugewendeten Vermögen und wenn der Übernehmer gleichzeitig in die Existenzgrundlage des Übergebers einrückte.

    Grundsätzlich (vgl. BGH NJW 1989, 2122) mindern zwar solche dinglichen Belastungen den Wert der Leistung des Übergebers, weil der Übernehmer im Falle einer Schenkung den geschenkten Gegenstand nach den Vorschriften über die Schenkung ohnehin nur mit den darauf ruhenden dinglichen Belastungen erhält.

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Hinsichtlich der subjektiven Bewertung gilt grundsätzlich, dass die Vertragspartner im Rahmen der Vertragsfreiheit den Wert der auszutauschenden Leistung und damit auch die Größe eines eventuellen Leistungsüberschusses selbst bestimmen können und dürfen (BGH, NJW 1972, 1709, 17.10).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Der Schenker verliert demnach sein Recht, (auch in Zukunft) unter den in § 528 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen ein Geschenk zurückzufordern, nicht dadurch, dass das Geschenk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des Übernehmers übergeht ABGH NJW 1991, 2558, 2559).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Die Überleitungsanzeigen vom 11. Januar 1996 gegenüber dem ursprünglich beklagten Vater der Beklagten zu 1) bis 4) und gegenüber den Beklagten zu 1) bis 4) selbst sind als Verwaltungsakte für die Zivilgerichte bindend; sie haben zur Folge, dass der Kläger mit unmittelbarer Wirkung die Rechtsstellung erlangte, die damals die Pflegebedürftige hinsichtlich des übergeleiteten Anspruchs hatte; der Kläger ist mithin forderungsberechtigter Gläubiger, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch besteht (vgl. BGH NJW 1985, 2419).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Schon dieser Umstand bietet eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass die Pflegebedürftige außerstande war, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten (vgl. BGH NJW 1996, 987).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98

    Rechtsnatur eines entschädigungslosen Rücktauschrechts in einem notariellen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00
    Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Teiles nur zum Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der Überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird (Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., 516, 13; Senat, OLG-Report 1999, 349).
  • LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die in diesem Rahmen vorzunehmende Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse der Klägerin, anonym zu bleiben und nicht abgebildet zu werden, im Rahmen derer vor allem die schutzwürdigen Belange einzubeziehen sind, die nicht bereits im Rahmen der Prüfung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Absatz 1 Nr. 1 KUG vorliegt, berücksichtigt werden konnten (KG Urteil vom 6. April 2010, 9 U 45/00, zitiert nach juris dort Rdnr. 47), fällt in diesem Punkt zugunsten der Klägerin aus.
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